Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist also der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde.
Wir verfügen über eine Personenzertifizierung durch eine DAkks akkreditierte Zertifizierungsstelle, gem. DIN EN ISO/IEC 17024.
Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
(Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV).
Je nach Objektart wird der Verkehrswert im Sachwertverfahren, im Ertragswertverfahren oder im Vergleichswertverfahren als vorrangiges Verfahren
und ggf. in einem weiteren Verfahren zur Plausibilisierung ermittelt.
Wann immer der Immobilienwert rechtliche Relevanz hat, ist ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Grundlagen dafür sind unter anderem die gesetzlichen Vorschriften der ImmoWertV und vieler weiterer Gesetze und Verordnungen, so dass es juristisch belastbar ist und auch zur Vorlage bei Behörden geeignet ist.
Je nach Bewertungsanlass genügt ein Kompaktgutachten oder
es ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB hat einen Umfang von ca. 40 bis 80 Seiten, ein Kompaktgutachten ca. 30 bis 50 Seiten. Die Methodik muss den Vorgaben der ImmowertV entsprechen, damit das Gutachten bei Behörden oder Gericht Bestand hat. Dazu ist sind eine Vielzahl an Unterlagen und Auskünften erforderlich – diese werden als Anlage in das Gutachten eingearbeitet.
Einen Großteil der Gutachten erstellen wir im Rahmen eines Immobiliennachlasses, einer vorweggenommenen Erbfolge oder einer Vermögensauseinandersetzung. Die Bewertung ist meist der erste Schritt, um im Erbfall oder für eine Nachlassregelung das Immobilienvermögen fair zu verteilen. Es gilt Streit und unnötige Kosten zu vermeiden.
Als zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie bei allen Fragen um Ihren Immobilienbestand oder -nachlass.
Gerne beraten wie Sie unverbindlich, was für Sie und Ihren Bewertungsanlass die richtige Lösung ist. Mit einem Gutachten erhalten Sie auch eine wertvolle Entscheidungshilfe bei der Frage, ob Sie eine Immobilie behalten und sanieren, Miteigentümer auszahlen oder verkaufen sollen.
Das Honorar für eine Wertermittlung ist grundsätzlich frei vereinbar. Es orientiert sich an branchenüblichen Honorar-Richtlinien in Abhängigkeit zum Aufwand, dem Schwierigkeitsgrad und den Rechten bzw. Belastungen.
Für Standardobjekte wie Eigentumswohnungen, Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser können wir Festpreishonorare anbieten.
Dabei ist zu beachten, dass genaue Informationen zum Auftragsumfang, zum Zweck und zum Bewertungsobjekt sowie alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Für alle anderen Objekte erhalten Sie – je nach Objektart, Bewertungsanlass und Umfang ein individuelles Angebot.
Hier finden Sie unsere Checkliste der erforderlichen Unterlagen zum Download
Wir verfügen über eine Personenzertifizierung durch eine DAkks akkreditierte Zertifizierungsstelle, gem. DIN EN ISO/IEC 17024.
Was bedeutet das?
Damit erfüllen wir die Voraussetzungen, damit ein Gutachten gemäß dem
Bewertungsgesetz (BewG) § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts vor den Finanzbehörden formal Bestand hat:
(BewG) § 198 (2): „Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses
im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“
Rena Vodermair ist seit mehr als 15 Jahren in der Immobilienwirtschaft im Raum München tätig – als Maklerin, im Vertrieb eines Hausbauunternehmens und als zertifizierte Gutachterin kann sie eine tiefe Expertise im regionalen Immobilienmarkt nachweisen und auf ein weites Partnernetzwerk zugreifen.
Zudem ist sie spezialisiert auf alle Fragestellungen rund um Immobiliennachlässe. Als zertifizierte Erb-Immo-Expertin steht sie Ihnen mit Kompetenz, Professionalität und Fingerspitzengefühl für Ihre Nachlass-Immobilien zur Seite.
Gutachterin für Immobilienbewertung (LS/Standardimmobilien)
Personenzertifiziert durch die DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle DIA Zert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 .
Jakob Rottmann, Dipl. Kfm./ Dipl.-Ing. (GS) ist seit über 15 Jahren in der Immobilienwirtschaft im Raum München als Projektenwickler, Bauträger und Sachverständiger für Immoblienbewertung tätig. Mit seiner Doppelqualifikation aus kaufmännischer und technischer Expertise, sowie als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung verbindet er fundiertes Fachwissen mit einem umfassenden Blick auf den Immobilienmarkt im Großraum München.
Seine Spezialisierung umfasst sowohl die Beratung bei Immobilienprojekten, als auch die Erstellung rechtssicherer Bewertungen. Als zertifizierter Sachverständiger steht er privaten Eigentümern, Investoren, Banken, sowie Institutionen bei allen Fragen rund um Immobilien zur Seite – vom Einfamilienhaus bis hin zum kompletten Portfolio.
Seine Gutachten entsprechen den Vorgaben nach DIN/ISO IEC 17024 und erfüllen daher höchste Qualitätsstandards.
Gutachter für Immobilienbewertung (alle Immobilienarten)
Personenzertifiziert durch das CEAC-akkreditierte European Commitee of Quality Assurance (EU-C), Cardiff, Wales, gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
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